Pflegeheim in Duisburg: freie Plätze, täglich abgeglichen
Hier stehen die Heime in Duisburg, die in den letzten 30 Tagen einen freien Platz gemeldet haben. Ruf vorher an – eine Meldung heißt nicht, dass der Platz sicher frei ist.
Die Zahlen in Duisburg
Heime insgesamt
73
mit freiem Platz
29
davon Dauerpflege
21
davon Kurzzeitpflege
19
Zuletzt abgeglichen mit dem Heimfinder NRW: 3. November 2026 um 6:44 Uhr. Manche Heime melden beides, deshalb ergeben die zwei Zeilen zusammen mehr.
Heime mit freiem Platz
Sortiert nur nach Entfernung zur Mitte des Gebiets (Luftlinie) – kein Heim kann sich nach oben kaufen. Wer nah an einem bestimmten Ort sucht, gibt ihn oben ein.
1 Heim in Duisburg hat zuletzt vor mehr als 30 Tagen einen freien Platz gemeldet. Ob dort noch etwas frei ist, wissen wir nicht – frag am Telefon nach.
Im Durchschnitt zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in NRW im ersten Jahr 3.671 € im Monat selbst – den sogenannten Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt ihren Teil zusätzlich.
Das ist ein Durchschnitt für NRW, nicht der Preis eines bestimmten Heims. Jedes Heim hat eigene Preise – frag beim Anruf danach.
So setzt sich der Durchschnitt zusammen (1. Jahr)
Pflege, nach Zuschlag der Pflegekassedarin 147 € für die Ausbildung von Pflegekräften
1.686 €
Unterkunft und Verpflegung
1.331 €
Investitionskosten (Gebäude, Ausstattung)
654 €
Zusammen
3.671 €
Je länger im Heim, desto weniger
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Teil der Pflegekosten (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.
im 1. Jahr: 15 % weniger Pflegekosten3.671 €
im 2. Jahr: 30 % weniger Pflegekosten3.373 €
im 3. Jahr: 50 % weniger Pflegekosten2.977 €
ab dem 4. Jahr: 75 % weniger Pflegekosten2.481 €
Beträge: Durchschnitt NRW im Monat.
Wenn das Geld nicht reicht
Pflegewohngeld: In NRW übernimmt das Land die Investitionskosten ganz oder teilweise, wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht reichen. Es gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in dauerhafter Heimpflege. Den Antrag stellst du beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Gesetz: § 14 APG NRW
Hilfe zur Pflege: Reicht das Geld auch für den übrigen Eigenanteil nicht, springt das Sozialamt ein. Gesetz: § 61 SGB XII
Stand: 1. Juli 2026. Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, „Eigenbeteiligung in der stationären Pflege“ – zur Quelle. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet.