AWO-Seniorenzentrum / Willy-Könen

Fürmannsheck 31, 47506 Neukirchen-Vluyn · Kreis Wesel

Kurzzeitpflege
0 frei
Dauerpflege
3 frei

Gemeldet am 21.10., 7:23 Uhr

Kontakt

Was frag ich am Telefon?

Eine Meldung heißt nicht, dass der Platz sicher frei ist. Diese Fragen helfen dir beim Anruf:

  1. Ist der gemeldete Platz noch frei – und ab wann?
  2. Ist es ein Einzelzimmer oder ein Doppelzimmer?
  3. Kann das Heim Demenz oder die besondere Pflege übernehmen, die gebraucht wird?
  4. Was kostet der Platz im Monat, und wie hoch ist der Eigenanteil?
  5. Gibt es eine Warteliste, und ruft das Heim zurück, wenn etwas frei wird?
  6. Welche Unterlagen soll ich mitbringen, zum Beispiel den Bescheid über den Pflegegrad?

Schreib dir auf, mit wem du gesprochen hast und wann du dich wieder melden sollst.

Was kostet ein Pflegeheim?

Im Durchschnitt zahlen Bewohnerinnen und Bewohner in NRW im ersten Jahr 3.671 € im Monat selbst – den sogenannten Eigenanteil. Die Pflegekasse zahlt ihren Teil zusätzlich.

Das ist ein Durchschnitt für NRW, nicht der Preis dieses Heims. Frag beim Anruf nach den Kosten.

So setzt sich der Durchschnitt zusammen (1. Jahr)

Pflege, nach Zuschlag der Pflegekassedarin 147 € für die Ausbildung von Pflegekräften
1.686 €
Unterkunft und Verpflegung
1.331 €
Investitionskosten (Gebäude, Ausstattung)
654 €
Zusammen
3.671 €

Je länger im Heim, desto weniger

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen wachsenden Teil der Pflegekosten (§ 43c SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben gleich.

  • im 1. Jahr: 15 % weniger Pflegekosten3.671 €
  • im 2. Jahr: 30 % weniger Pflegekosten3.373 €
  • im 3. Jahr: 50 % weniger Pflegekosten2.977 €
  • ab dem 4. Jahr: 75 % weniger Pflegekosten2.481 €

Beträge: Durchschnitt NRW im Monat.

Wenn das Geld nicht reicht

Pflegewohngeld: In NRW übernimmt das Land die Investitionskosten ganz oder teilweise, wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht reichen. Es gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in dauerhafter Heimpflege. Den Antrag stellst du beim Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt. Gesetz: § 14 APG NRW

Hilfe zur Pflege: Reicht das Geld auch für den übrigen Eigenanteil nicht, springt das Sozialamt ein. Gesetz: § 61 SGB XII

Stand: 1. Juli 2026. Quelle: Verband der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, „Eigenbeteiligung in der stationären Pflege“ – zur Quelle. Die Beträge sind auf ganze Euro gerundet.

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